Informationen
zu unseren
aktuellen Yoga-Kursen
Das Gesundheitswesen ist nur finanzierbar, wenn sich jeder wirklich selbst um seine Gesundheit bemüht und für sich aktive Vorbeugung (Prävention) betreibt. Das haben die meisten Krankenkassen erkannt und fördern deswegen Präventionsmaßnahmen ihrer Mitglieder.
Natürlich müssen die Krankenkassen darauf achten, dass ihre finanziellen Mittel sinnvoll und nutzbringend verwendet werden. Deswegen müssen die Anbieter von Präventionsmaßnahmen eine entsprechende Qualifikation vorweisen können.
Diese Qualifikation haben wir.
Unsere Kurse in Hatha-Yoga sind von den meisten Krankenkassen als Primärpräventionsmaßnahme nach § 20 SGB V anerkannt, zum Beispiel:
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