Yoga Schule von Dr. Peter KonopkaYoga Schule von Dr. Peter Konopka

 

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Autor: Dr. Konopka

Krankenkassen

Das Gesundheitswesen ist nur finanzierbar, wenn sich jeder wirklich selbst um seine Gesundheit bemüht und für sich aktive Vorbeugung (Prävention) betreibt. Das haben die meisten Krankenkassen erkannt und fördern deswegen Präventionsmaßnahmen ihrer Mitglieder.

Natürlich müssen die Krankenkassen darauf achten, dass ihre finanziellen Mittel sinnvoll und nutzbringend verwendet werden. Deswegen müssen die Anbieter von Präventionsmaßnahmen eine entsprechende Qualifikation vorweisen können.

Diese Qualifikation haben wir.

Unsere Kurse in Hatha-Yoga sind von den meisten Krankenkassen als Primärpräventionsmaßnahme nach § 20 SGB V anerkannt, zum Beispiel:

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Maßnahmen der Primärprävention gemäß § 20 Abs. 1 SGB V zur Gesundheitsförderung durch Hatha-Yoga.

 

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Telefon 0821 79 17 39 • eMail-Kontakt
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